Glossar: Begriffe rund um Cannabis Clubs

Kurz und verständlich erklärt.

Anbauvereinigung
Gesetzlicher Begriff für einen nicht-kommerziellen Verein, der gemeinschaftlich Cannabis für volljährige Mitglieder anbaut.
Cannabis Club / CSC
Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Anbauvereinigung („Cannabis Social Club“).
KCanG
Konsumcannabisgesetz – der rechtliche Rahmen für Konsum, Eigenanbau und Anbauvereinigungen.
Eigenkonsum
Persönlicher Gebrauch durch das Mitglied; ein Weiterverkauf ist unzulässig.
Weitergabe
Die kontrollierte Abgabe der Ernte an eigene Mitglieder im gesetzlichen Rahmen.
Präventionsbeauftragte:r
Für Aufklärung und Suchtprävention zuständige Person im Verein.

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