Wie Vereine Minderjährige schützen.
Anbauvereinigungen unterliegen strengen Jugendschutzpflichten: Mitglied kann nur werden, wer volljährig ist, und das Alter wird konsequent geprüft. Das KCanG verlangt zudem Präventionsmaßnahmen und Abstandsregeln zu Orten wie Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Typische Maßnahmen
Alterskontrolle
Nachweis der Volljährigkeit bei Aufnahme und Weitergabe.
Prävention
Aufklärung und Suchtprävention, oft über Präventionsbeauftragte.
Standort
Einhaltung gesetzlicher Abstände zu sensiblen Einrichtungen.
Keine Werbung
Werbeverbot schützt insbesondere Jugendliche.