Die gesetzlichen Mengengrenzen im Überblick.
Die Weitergabe an Mitglieder ist gesetzlich begrenzt – über tages- und monatsbezogene Höchstmengen, mit zusätzlich strengeren Grenzen für junge Erwachsene. Die genauen Werte gibt das KCanG vor; der Verein muss die Weitergabe dokumentieren und darf die Grenzen nicht überschreiten.
Warum es Grenzen gibt
Die Mengenbegrenzung dient dem Gesundheits- und Jugendschutz und stellt sicher, dass die Weitergabe dem Eigenkonsum dient und nicht dem Weiterverkauf. Wer die aktuellen Zahlen benötigt, orientiert sich am geltenden Gesetzestext und an den Angaben des Vereins.
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