Welche gesetzlichen Leitplanken für Anbauvereinigungen gelten.
Anbauvereinigungen sind seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes unter strengen Auflagen erlaubt. Der Rahmen ist bundesweit einheitlich; Erlaubnis und Aufsicht liegen bei den zuständigen Landesbehörden.
Alter & Zugang
Mitgliedschaft ausschließlich ab 18 Jahren. Für den Jugendschutz gelten besondere Pflichten – etwa bei Standort, Sichtbarkeit und Prävention.
Mengen
Die Weitergabe an Mitglieder ist gesetzlich begrenzt (tages- und monatsbezogene Höchstmengen, mit strengeren Grenzen für junge Erwachsene). Die konkreten Werte gibt das Gesetz vor; der Verein dokumentiert sie.
Erlaubnis & Kontrolle
Ein Verein darf erst nach behördlicher Erlaubnis anbauen und weitergeben und unterliegt laufenden Melde-, Dokumentations- und Kontrollpflichten.