Der gesetzliche Begriff hinter „Cannabis Club“ – im Berliner Kontext.
„Anbauvereinigung“ ist der gesetzliche Begriff des KCanG für einen Verein, der gemeinschaftlich und nicht-kommerziell Cannabis für den Eigenbedarf seiner volljährigen Mitglieder anbaut. In Berlin gelten dabei der bundeseinheitliche Rechtsrahmen und die Aufsicht der zuständigen Landesstelle.
Worauf man sachlich achten kann
Transparenz
Klare Satzung, nachvollziehbare Abläufe und dokumentierte Prozesse.
Rechtssicherheit
Vorliegen der behördlichen Erlaubnis und Einhaltung der Auflagen.
Jugendschutz
Konsequente Altersprüfung und Präventionsmaßnahmen.
Erreichbarkeit
Klare Kontaktwege und faire Aufnahmeregeln (z. B. Warteliste).
Mehr zu den rechtlichen Grundlagen oder zum Aufnahmeprozess.