Kurz und verständlich erklärt.
- Anbauvereinigung
- Gesetzlicher Begriff für einen nicht-kommerziellen Verein, der gemeinschaftlich Cannabis für volljährige Mitglieder anbaut.
- Cannabis Club / CSC
- Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Anbauvereinigung („Cannabis Social Club“).
- KCanG
- Konsumcannabisgesetz – der rechtliche Rahmen für Konsum, Eigenanbau und Anbauvereinigungen.
- Eigenkonsum
- Persönlicher Gebrauch durch das Mitglied; ein Weiterverkauf ist unzulässig.
- Weitergabe
- Die kontrollierte Abgabe der Ernte an eigene Mitglieder im gesetzlichen Rahmen.
- Präventionsbeauftragte:r
- Für Aufklärung und Suchtprävention zuständige Person im Verein.