Jugendschutz & Prävention in Anbauvereinigungen

Wie Vereine Minderjährige schützen.

Anbauvereinigungen unterliegen strengen Jugendschutzpflichten: Mitglied kann nur werden, wer volljährig ist, und das Alter wird konsequent geprüft. Das KCanG verlangt zudem Präventionsmaßnahmen und Abstandsregeln zu Orten wie Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Typische Maßnahmen

Alterskontrolle

Nachweis der Volljährigkeit bei Aufnahme und Weitergabe.

Prävention

Aufklärung und Suchtprävention, oft über Präventionsbeauftragte.

Standort

Einhaltung gesetzlicher Abstände zu sensiblen Einrichtungen.

Keine Werbung

Werbeverbot schützt insbesondere Jugendliche.

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