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  • Cannabis Club Berlin 2026: Was sich seit dem KCanG geändert hat

    Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft ist, hat sich der Rahmen für einen Cannabis Club Berlin mehrfach verändert – teils durch das Gesetz selbst, teils durch Regelungen, die erst danach hinzukamen. Dieser Beitrag fasst den Stand im Jahr 2026 sachlich zusammen und ordnet ein, was davon für Mitglieder einer Anbauvereinigung praktisch relevant ist.

    Die Zeitschiene im Überblick

    • 1. April 2024: Das KCanG tritt in Kraft. Besitz und privater Eigenanbau werden in engen Grenzen erlaubt.
    • 1. Juli 2024: Anbauvereinigungen können eine Erlaubnis beantragen. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der gemeinschaftliche Anbau im Vereinsrahmen möglich.
    • 22. August 2024: Für den Straßenverkehr gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum – zuvor gab es keinen gesetzlich definierten Wert.
    • 1. April 2026: Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Evaluation. Der Abschlussbericht ist für den 1. April 2028 vorgesehen.

    Was das für Anbauvereinigungen bedeutet

    Die Erlaubnis wird nicht bundesweit, sondern von der jeweils zuständigen Landesbehörde erteilt. Das erklärt, warum sich die Zahl der zugelassenen Vereine zwischen den Bundesländern deutlich unterscheidet und warum Anträge unterschiedlich lange dauern. Für Berlin und Brandenburg gilt: Ein Verein braucht neben der Satzung ein Sicherheits- und Präventionskonzept, eine benannte verantwortliche Person und eine zugelassene Abgabestelle. Details dazu stehen auf der Seite Rechtslage in Berlin.

    Unverändert geblieben sind die Grundpfeiler: kein Verkauf an die Öffentlichkeit, kein Versand, keine Lieferung, kein Konsum in den Vereinsräumen und ein Werbeverbot nach § 6 KCanG. Auch die Begrenzung auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied gilt weiterhin, ebenso die strengeren Werte für 18- bis 21-Jährige.

    Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird

    Nach § 16 KCanG darf eine Person zur selben Zeit nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Wer bei mehreren Vereinen gleichzeitig einen Antrag stellt, muss sich also entscheiden. Vereine fragen das bei der Aufnahme ab; eine Doppelmitgliedschaft führt zum Ausschluss.

    Was der Grenzwert im Straßenverkehr ändert

    Der Wert von 3,5 ng/ml ist kein Freibrief, sondern eine Ordnungswidrigkeitsschwelle. Wer Anzeichen von Fahruntauglichkeit zeigt, macht sich unabhängig davon strafbar. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, und die Kombination mit Alkohol ist gesondert geregelt. Das ist der Punkt, an dem sich die Rechtslage seit 2024 am spürbarsten verändert hat.

    Wie es weitergeht

    Bis zum Abschlussbericht der Evaluation im April 2028 bleibt der rechtliche Rahmen zunächst bestehen. Ob und wie der Gesetzgeber danach nachsteuert, ist offen. Für Interessierte ist deshalb weniger die politische Debatte relevant als die Frage, ob ein konkreter Verein die geltenden Auflagen nachweislich erfüllt. Woran sich das erkennen lässt, steht im Ratgeber und in der Übersicht Was ist ein Cannabis Club?.

    Wie ein Cannabis Club Berlin aufgebaut ist und welche Regeln für Anbau und Weitergabe gelten, steht im Überblick auf der Startseite.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.