Ablauf eines Abgabetermins im Cannabis Club Berlin

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Ein Abgabetermin ist der Moment, in dem eine Anbauvereinigung die angemeldete Menge an ein Mitglied weitergibt. Wer sich fragt, wie das in einem Cannabis Club Berlin praktisch abläuft, findet hier die einzelnen Schritte – von der Bedarfsmeldung bis zur Dokumentation.

Voraussetzung: bestehende Mitgliedschaft

Eine Abgabe an Nichtmitglieder ist nach dem Konsumcannabisgesetz ausgeschlossen. Vor dem ersten Termin steht deshalb immer die Aufnahme in den Verein. Wie das abläuft, beschreibt die Seite Mitglied werden. Wichtig ist außerdem: Nach § 16 KCanG darf jede Person zur selben Zeit nur einer Anbauvereinigung angehören.

Schritt 1: Bedarf anmelden

Anbauvereinigungen bauen für einen festen Mitgliederkreis an, nicht auf Vorrat für Laufkundschaft. Deshalb geht der Bedarf der Abgabe voraus: Mitglieder melden, welche Menge sie im kommenden Zeitraum abrufen möchten. Der Verein plant Anbau und Ernte danach. Das erklärt auch, warum kurzfristige Wünsche nicht immer bedient werden können – die Pflanzen brauchen ihre Zeit.

Schritt 2: Termin innerhalb der Öffnungszeiten

Die Weitergabe findet ausschließlich in der zugelassenen Abgabestelle statt. Beim 420Dream e.V. liegt sie in der Allee der Kosmonauten 26, 12681 Berlin, im 4. Obergeschoss. Geöffnet ist dienstags von 10 bis 15 Uhr, donnerstags von 15 bis 20 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 11 bis 16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten findet keine Abgabe statt.

Schritt 3: Identität prüfen

Am Termin wird geprüft, ob die Person, die die Menge entgegennimmt, auch das Mitglied ist, für das sie bestimmt ist. Mitzubringen sind daher ein amtlicher Lichtbildausweis und der Mitgliedsnachweis. Eine Abholung durch Dritte, für Freunde oder Familienangehörige, ist nicht zulässig – auch nicht mit Vollmacht.

Schritt 4: Menge und Grenzen

Die Höchstmengen ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz und werden bei jedem Termin gegengeprüft:

  • höchstens 25 Gramm pro Tag,
  • höchstens 50 Gramm pro Monat je Mitglied,
  • für 18- bis 21-Jährige höchstens 30 Gramm im Monat, mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent.

Ausführlicher stehen diese Regeln auf der Seite Mengen und Grenzen. Da der Monat als Bezugsgröße gilt, wird auch berücksichtigt, was in den Wochen davor bereits weitergegeben wurde.

Schritt 5: Dokumentation und Aufklärung

Jede Weitergabe wird dokumentiert – Datum, Menge und das empfangende Mitglied. Diese Aufzeichnungen sind Grundlage für die Nachweise gegenüber der Erlaubnisbehörde. Beigefügt wird ein Hinweis zu Sorte, Gehalt und Risiken. Diese Informationspflicht gehört zum Präventionsauftrag, den das Gesetz Anbauvereinigungen ausdrücklich zuweist; mehr dazu unter Jugendschutz und Prävention.

Was am Termin nicht möglich ist

  • Kein Konsum vor Ort. In den Vereinsräumen und im Umkreis von 100 Metern ist der Konsum untersagt.
  • Keine Weitergabe an Dritte. Wer die Menge entgegennimmt, darf sie nicht weiterreichen.
  • Kein Versand. Lieferung, Postversand oder Bestellungen über Messenger sind ausgeschlossen.
  • Kein Alkohol und kein Tabak. Beides darf eine Anbauvereinigung nicht abgeben.

Nach dem Termin: Aufbewahrung und Straßenverkehr

Für den Heimweg gilt die allgemeine Besitzgrenze im öffentlichen Raum. Zu Hause ist die Menge vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Wer ein Fahrzeug führt, sollte den seit dem 22. August 2024 geltenden THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum kennen; Abbauzeiten sind individuell sehr verschieden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen fasst die Seite Rechtslage in Berlin zusammen.

Häufige Fragen

Muss ich für einen Abgabetermin einen Termin buchen?

Maßgeblich sind die Öffnungszeiten der Abgabestelle. Vorausgesetzt wird eine vorherige Bedarfsmeldung, damit die Menge eingeplant ist.

Kann jemand anderes die Menge für mich abholen?

Nein. Die Weitergabe erfolgt persönlich an das Mitglied, für das sie bestimmt ist. Eine Abholung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht zulässig.

Was muss ich zum Abgabetermin mitbringen?

Einen amtlichen Lichtbildausweis und den Mitgliedsnachweis. Beides wird vor der Weitergabe geprüft.

Wie viel darf pro Termin weitergegeben werden?

Höchstens 25 Gramm pro Tag und insgesamt 50 Gramm pro Monat. Für 18- bis 21-Jährige gelten 30 Gramm monatlich bei maximal 10 Prozent THC.

Darf ich im Cannabis Club vor Ort konsumieren?

Nein. In den Räumen der Anbauvereinigung und im Umkreis von 100 Metern ist der Konsum nicht erlaubt.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Ablauf allgemein wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind das Konsumcannabisgesetz in seiner geltenden Fassung sowie die Auskünfte der zuständigen Behörden.

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