Rund um die legale Cannabisabgabe kursieren mehrere Begriffe nebeneinander: Anbauvereinigung, Modellregion, Fachgeschäft, Apotheke. Sie beschreiben verschiedene Rechtsgrundlagen und sind nicht austauschbar. Dieser Beitrag ordnet ein, welches Modell in Berlin tatsächlich existiert und welches nicht – und wo ein Cannabis Club Berlin rechtlich einzuordnen ist.
Die Anbauvereinigung nach dem KCanG
Die Anbauvereinigung ist das einzige Modell des gemeinschaftlichen Anbaus, das seit dem 1. Juli 2024 bundesweit gilt. Rechtsgrundlage sind die §§ 11 ff. des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Kennzeichnend sind:
- Rechtsform Verein oder Genossenschaft, nicht gewinnorientiert.
- Behördliche Erlaubnis, befristet und an Auflagen gebunden.
- Höchstens 500 Mitglieder je Vereinigung, alle mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
- Weitergabe ausschließlich an eigene Mitglieder, nie an Dritte.
- Anbau und Weitergabe in einem geschlossenen Kreislauf: Was abgegeben wird, muss die Vereinigung selbst angebaut haben.
Wenn im Alltag von einem Cannabis Club Berlin gesprochen wird, ist in aller Regel genau dieses Modell gemeint: eine erlaubte Anbauvereinigung nach dem KCanG. Ein Verein dieser Art ist keine Verkaufsstelle. Die Weitergabe erfolgt zur Deckung der Kosten des Anbaus, nicht als Handel. Details zu Mengen und Altersgrenzen stehen auf der Seite Mengen und Grenzen.
Die Modellregionen: ein anderes Gesetz
Modellregionen oder Modellvorhaben werden häufig mit Anbauvereinigungen verwechselt. Gemeint sind wissenschaftlich begleitete Vorhaben zur kommerziellen Lieferkette, die in der öffentlichen Debatte als „Säule 2“ bezeichnet wurden. Sie beruhen nicht auf dem KCanG, sondern hätten ein eigenes Gesetz erfordert. Ein solches Gesetz ist nicht in Kraft; entsprechend gibt es in Deutschland keine Verkaufsstellen auf dieser Grundlage.
Praktische Folge: Wer in Berlin nach einem Ladengeschäft sucht, in dem Cannabis zu Genusszwecken verkauft wird, sucht nach etwas, das es rechtlich nicht gibt. Angebote, die so auftreten, bewegen sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Ein Cannabis Club Berlin im Sinne des Gesetzes arbeitet dagegen ausschließlich mit einer festen Mitgliederliste.
Fachgeschäft und Coffeeshop
Der Begriff Fachgeschäft stammt aus Gesetzentwürfen und aus dem Ausland. Das niederländische Coffeeshop-Modell beruht auf einer Duldungspraxis, das spanische Club-Modell auf Vereinsrecht ohne bundesweite Erlaubnispflicht. Beide lassen sich nicht auf die deutsche Rechtslage übertragen. In Deutschland ist die Abgabe an einen unbestimmten Personenkreis nach wie vor strafbewehrt.
Apotheke und Medizinalcannabis
Medizinalcannabis ist ein völlig eigener Weg: ärztliche Verordnung, Abgabe über Apotheken, Regelung im Medizinal-Cannabisgesetz. Mit dem KCanG hat das nichts zu tun. Eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ersetzt keine ärztliche Behandlung, und eine Verordnung ersetzt keine Mitgliedschaft.
Eigenanbau als vierte Variante
Daneben erlaubt das KCanG den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz. Das ist keine Alternative im Sinne einer Einrichtung, sondern eine private Möglichkeit mit eigenen Pflichten – etwa dem Schutz vor dem Zugriff Dritter. Eine Gegenüberstellung steht auf der Seite Cannabis Club oder Eigenanbau.
Übersicht
- Anbauvereinigung (umgangssprachlich Cannabis Club Berlin): KCanG, Erlaubnis erforderlich, nur Mitglieder, existiert in Berlin und Brandenburg.
- Modellregion: eigenes Gesetz nötig, nicht in Kraft, existiert nicht.
- Fachgeschäft / Coffeeshop: ausländische Modelle, in Deutschland nicht zulässig.
- Apotheke: Medizinalcannabis, ärztliche Verordnung, eigene Rechtsgrundlage.
- Eigenanbau: KCanG, privat, bis zu drei Pflanzen.
Woran sich eine erlaubte Vereinigung erkennen lässt
Eine Anbauvereinigung nach KCanG ist als Verein oder Genossenschaft eingetragen, nennt Registergericht und Registernummer im Impressum, gibt ausschließlich an Mitglieder ab und dokumentiert diese Abgaben. 420Dream e.V. ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter VR 7067 eingetragen, baut in Brandenburg an und gibt in Berlin-Marzahn ab. Wie ein Beitritt formal abläuft, steht unter Mitglied werden.
Häufige Fragen
Gibt es in Berlin Cannabis-Fachgeschäfte?
Nein. Fachgeschäfte hätten ein eigenes Gesetz vorausgesetzt, das nicht in Kraft ist. Zulässig ist die Weitergabe durch Anbauvereinigungen an ihre eigenen Mitglieder.
Ist eine Anbauvereinigung dasselbe wie eine Modellregion?
Nein. Anbauvereinigungen beruhen auf dem KCanG und geben nur an Mitglieder ab. Modellvorhaben hätten eine kommerzielle Lieferkette betroffen und beruhen auf einem anderen, nicht in Kraft getretenen Regelungsansatz.
Kann ich als Mitglied eines Vereins in einer Apotheke Cannabis beziehen?
Beides ist unabhängig voneinander. Medizinalcannabis setzt eine ärztliche Verordnung voraus; eine Vereinsmitgliedschaft spielt dafür keine Rolle.
Darf eine Anbauvereinigung an Nichtmitglieder abgeben?
Nein. Die Weitergabe ist auf eigene Mitglieder beschränkt. Eine Abgabe an Dritte ist nach dem KCanG nicht zulässig.
Wie viele Anbauvereinigungen darf man gleichzeitig haben?
Nach § 16 KCanG ist die Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung zulässig.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsrahmen allgemein wieder und ist keine Rechtsberatung.
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