Wer bereits Mitglied in einer Anbauvereinigung ist und zu einem anderen Cannabis Club Berlin wechseln möchte, stößt schnell auf eine gesetzliche Besonderheit: Nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) darf eine Person zur gleichen Zeit nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein. Ein Wechsel ist deshalb kein paralleler Beitritt, sondern ein zeitlich sauber getrennter Ablauf. Dieser Beitrag ordnet die rechtlichen Vorgaben und die praktischen Schritte ein.
Nur eine Mitgliedschaft gleichzeitig: § 16 KCanG
§ 16 KCanG legt fest, dass eine natürliche Person nicht gleichzeitig Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein darf. Die Regelung dient der Mengenkontrolle: Die gesetzlichen Obergrenzen für die Weitergabe sind personenbezogen und nicht pro Verein gedacht. Eine Doppelmitgliedschaft würde diese Kontrolle aushebeln.
Für den Wechsel bedeutet das: Die bestehende Mitgliedschaft muss beendet sein, bevor die neue beginnen kann. Anbauvereinigungen fragen den Status bei der Aufnahme regelmäßig ab und lassen sich bestätigen, dass keine weitere Mitgliedschaft besteht. Wer hier falsche Angaben macht, riskiert den Ausschluss aus der Vereinigung sowie ordnungsrechtliche Folgen.
Mindestdauer und Kündigungsfrist
Das KCanG sieht eine Mindestmitgliedschaftsdauer vor; auch sie soll verhindern, dass Mitgliedschaften kurzfristig zwischen Vereinigungen gewechselt werden. Wie lange die Mindestdauer im Einzelfall läuft und welche Kündigungsfrist gilt, steht in der Satzung beziehungsweise der Mitgliedsordnung der jeweiligen Vereinigung.
Beim 420Dream e.V. beträgt die Mindestdauer der Mitgliedschaft drei Monate. Gekündigt werden kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Eine Aufnahmegebühr oder ein fester Monatsbeitrag wird nicht erhoben. Wer also zum 31. eines Monats austreten möchte, muss die Kündigung spätestens einen Monat vorher einreichen.
Der Ablauf eines Wechsels in der Praxis
- Satzung der bisherigen Vereinigung prüfen. Mindestdauer, Kündigungsfrist und Form der Kündigung (Textform, Schriftform, Mitgliederportal) unterscheiden sich von Verein zu Verein.
- Kündigung fristgerecht einreichen und sich den Eingang sowie das Beendigungsdatum bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist der Nachweis, den die neue Vereinigung benötigt.
- Aufnahmekapazität der neuen Vereinigung klären. Nach dem KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Ist die Grenze erreicht, führen Vereine in der Regel Wartelisten.
- Aufnahmeantrag stellen — mit Wohnsitznachweis in Deutschland, Altersnachweis und der Erklärung, dass keine weitere Mitgliedschaft besteht.
- Beginn der neuen Mitgliedschaft abwarten. Erst danach ist eine Weitergabe durch die neue Vereinigung zulässig.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Mengen werden nicht doppelt gewährt
Die gesetzlichen Obergrenzen — bis zu 50 Gramm im Monat für Erwachsene ab 21 Jahren, für 18- bis 20-Jährige bis zu 30 Gramm im Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent — gelten personenbezogen pro Kalendermonat. Ein Wechsel mitten im Monat setzt das Kontingent nicht zurück. Die neue Vereinigung berücksichtigt, was im laufenden Monat bereits bezogen wurde.
Wartezeit einplanen
Zwischen dem Ende der alten und dem Beginn der neuen Mitgliedschaft kann eine Lücke entstehen — etwa durch Kündigungsfristen oder eine Warteliste. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Weitergabe durch eine Anbauvereinigung.
Dokumentationspflichten
Anbauvereinigungen unterliegen umfangreichen Dokumentations- und Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Ein Wechsel wird deshalb auf beiden Seiten aktenkundig. Welche Daten dabei erhoben und wie lange sie gespeichert werden, ist im Beitrag zu Datenschutz und Dokumentationspflichten ausführlicher dargestellt.
Wechsel oder Eigenanbau?
Neben dem Wechsel in eine andere Vereinigung steht der private Eigenanbau als eigenständiger Weg offen; beides schließt sich rechtlich nicht aus. Eine Gegenüberstellung der Rahmenbedingungen findet sich unter Cannabis Club oder Eigenanbau. Wie sich Anbauvereinigungen von Fachgeschäften und Modellregionen unterscheiden, ist im Beitrag zu Anbauvereinigung, Modellregion und Fachgeschäft beschrieben.
Häufige Fragen zum Vereinswechsel
Darf ich in zwei Cannabis Clubs gleichzeitig Mitglied sein?
Nein. § 16 KCanG erlaubt nur eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zur gleichen Zeit.
Muss ich beim Wechsel eine Kündigungsbestätigung vorlegen?
Anbauvereinigungen müssen sicherstellen, dass keine Doppelmitgliedschaft entsteht. In der Praxis wird dafür eine Bestätigung über das Ende der bisherigen Mitgliedschaft oder eine entsprechende Erklärung verlangt.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Das hängt von der Kündigungsfrist der bisherigen Vereinigung und der Aufnahmekapazität der neuen ab. Bei einer Mindestdauer von drei Monaten und einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende sind mehrere Wochen realistisch.
Werden bezogene Mengen beim Wechsel angerechnet?
Ja. Die monatlichen Obergrenzen sind personenbezogen und gelten unabhängig davon, über welche Vereinigung im laufenden Monat bezogen wurde.
Was passiert, wenn die neue Vereinigung voll ist?
Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Ist diese Zahl erreicht, ist eine Aufnahme erst möglich, wenn ein Platz frei wird; viele Vereine führen dafür Wartelisten.
Weitere Informationen
Grundlagen zur Funktionsweise von Anbauvereinigungen sind unter Was ist ein Cannabis Club und Anbauvereinigung Berlin zusammengefasst. Die geltenden Mengenregelungen sind unter Mengen und Grenzen dargestellt, die rechtlichen Rahmenbedingungen unter Rechtslage Berlin.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der Rechtslage zum genannten Zeitpunkt in allgemeiner Form wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind das KCanG in seiner jeweils geltenden Fassung sowie die Satzung der jeweiligen Anbauvereinigung.
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